In Berlin wird das erste Reinigungsinstitut durch den Franzosen Marius Moussy gegründet, welches sich nur mit der Glasreinigung beschäftigt.
Mit Hilfe einer mechanisch getriebenen Fahrleiter, wird in Frankfurt am Main, die erste Fassadenreinigung durchgeführt.
Die erste Berufsstandsorganisation, der „Verband der Reinigungs-Instituts-Unternehmer Deutschlands“ wird gegründet.
Die Satzung sieht vor, das die ersten unserer heutigen Landesinnungsverbände und Innungen, (Gauen und Ortsgruppen), gegründet werden.
Desweiteren werden erste Stimmen der Unternehmer laut, Reinigungsarbeiten als Handwerk anzuerkennen.
In diesen Kriegsjahren stellte der Verband seine Aktivitäten ein und fast alle Männer des Handwerks wurden eingezogen.
An Ihre Stellen traten dann wie so oft die Frauen.
Zwei Verbände entstehen, der Westdeutsche Reingungsunternehmerverband im Westen und der Verband der
Reinigungsinstituts – Unternehmer Süddeutschlands, im Südwesten. Es folgten alsbald 38 weitere Innungen bis zum Beginn des
Dritten Reiches z. B. die Freien Innungen Düsseldorf und Kiel beide 1926 und Stuttgart 1927.
Für das Gebäudereinigerhandwerk wird das erste Fachbuch veröffentlicht durch den Düsseldorfer Reinigungsunternehmer Clemens Kleine.
Durch die Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30 Januar, werden die Pflichtinnungen eingeführt und das Handwerk neu geordnet.
Die Innungen sind für alle Handwerker verpflichtend und jeder muss beitreten. Am 30 Juni erscheint ein Verzeichnis in dem die Gewerbe aufgeführt werden, für die diese Bestimmungen gelten.Herausgeber war die Regierung. Da hier auch die Gebäudereiniger aufgeführt waren, wurden diese Arbeiten als Handwerk im ganzen Reich anerkannt. Daraufhin wurde der Reichsverband der Glas – und Gebäudereiniger aufgelöst. Da die Innungen alle gleichgeschaltet wurden, setzte sich der Vorstand mehrheitlich aus Mitgliedern der NSDAP ( Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei ) zusammen. Das war Pflicht!
Durch die Kriegsjahre kommt es erneut zu einem Rückschlag für das Glas – und Gebäudereinigerhandwerk. Fast alle Männer müssen ihre Pflicht erfüllen, entweder an der Waffe, oder in den Unternehmen der Rüstungsindustrie. Reinigungsarbeiten auf öffentlichen Straßen, durften von Frauen nicht durchgeführt werden.
Diese wurde ihnen untersagt. Durch die Zerstörung von fast allen Gebäuden durch den Luftkrieg, können viele Betriebe ihre Tätigkeiten in den Kriegsjahren nicht mehr aufrecht erhalten.
Durch die Spaltung Deutschlands, entwickelte sich das Glas – und Gebäudereinigerhandwerk sehr unterschiedlich. Auf Grund der Steuergesetzgebung in Ostdeutschland und der damit verbundenen Einschränkungen, konnte sich dort fast keine Privatunternehmen etablieren. In Westdeutschland profitierte das Handwerk vom wirtschaftlichen Aufschwung.
Mit Ausnahme der Handwerkskammern, wurden alle Organisationen des Handwerks verboten.
Die Produktionsgenossenschaft Putzteufel, wird als erste Produktionsgenossenschaft in Berlin gegründet. Zeitgleich werden auch andere Dienstleistungskombinate errichtet.
Die profitabelste blieb aber die des Gebäudereinigerhandwerks.
Die Herausnahme der Privatbetriebe aus dem Handwerk und die engen Steuergesetze, machen eine Fortführung von Betrieben mit mehr als drei Mitarbeitern schier unmöglich. Bis zur Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland, bleiben diese Strukturen erhalten.
In der Zeit, der Spaltung in drei Besatzungszonen, amerikanische, französische und der britischen Zone, begann der Wiederaufbau der Handwerke in Westdeutschland in der britischen Zone, unter anderem auch der des Gebäudereiniger – Handwerks.
Gründung des Zentralinnungsverbandes des Glas – und Gebäudereiniger – Handwerks.
Am 17 September 1953, wird als 99. Handwerk, das Glas – und Gebäudereiniger – Handwerk in der Anlage A der neuen Handwerksordung aufgenommen.
Aus dem Zenralinnungsverband wird der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger – Handwerks.
Für das Gebäudereiniger – Handwerk ensteht eine neue Berufsausbildungsverordnung in der festgelegt wird das die Ausbildungszeit 2,5 Jahre beträgt.
In Düsseldorf wird ein Verein gegründet, der die Fort.- und Ausbildung des Gebäudereiniger – Handwerks in der gesamten Bundesrepublik fördert und unterstützt.
Es ist der Verein für Reinigungstechnik e.V. in Düsseldorf.
Eine Verordnung wird erlassen, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen im praktischen sowie theoretischen Teil zur Meisterprüfung im Gebäudereiniger – Handwerk regelt. Es ist die Gebäudereinigermeisterverordnung.
Mit der Wiedervereinigung von Ost.- und Westdeutschland am 3.Oktober 1990, werden die ersten Innungen in den neuen Bundesländern gegründet.
Im Januar wird das Gebäudereiniger – Handwerk als 33.Handwerk in die neue Anlage B1 der zulassungsfreien Handwerke in die neue Handwerksversordnung eingeführt.
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